Reisen in Risikogebiete

Liebe Eltern,

wenn Sie in ein Risikogebiet reisen, gelten bei der Rückkehr nach Deutschland besondere Regelungen für die ganze Familie.
Deswegen bitten wir Sie, Ihre private Reise aktuell mit Umsicht zu planen.
Da sich die Situation vor Ort täglich ändern kann, müssen Sie die Vorgaben gut im Blick behalten.

Derzeit gilt bei der Rückkehr die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.09.2020.

Demnach wäre zu beachten:

  • Risikogebiet ist nach § 2 Absatz 3 der CoronaEinrVO ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.
  • Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO ist die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).
  • Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO).
  • Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.   Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:
    – Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
    – Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.
    Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter:

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fort-geschrieben und veröffentlicht:

Wir hoffen, Sie mit diesen Informationen gut informiert zu haben und bitten Sie damit umsichtig im Interesse aller umzugehen.  

Wir wünschen allen Schüler*innen und ihren Familien erholsame Herbstferien und bleiben Sie alle gesund!