Zurück zu für Eltern

Beurlaubung

Möchten Sie Ihr Kind beurlauben lassen, muss spätestens eine Woche vorher ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung eingereicht und von ihr genehmigt werden.

Es ist gesetzlich geregelt, dass eine Beurlaubung nicht unmittelbar vor oder nach den Ferienzeiten erfolgen darf.